Sprachmittlung
Eine gemeinsame Sprache ist eine zentrale und unabdingbare Voraussetzung für effektive gute psychosoziale, therapeutische und medizinische Versorgung. Professionelle Sprach- und Kulturmittlung ermöglicht, dass Klient*innen ihre Anliegen, Beschwerden und Bedürfnisse ausdrücken und Fachkräfte diese angemessen verstehen können. Sie trägt damit zu Vertrauen, Selbstbestimmung und einer fachlich fundierten Beratung und Behandlung bei.
Zudem trägt eine fachlich fundierte Sprach- und Kulturmittlung dazu bei, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Klient*innen aufzubauen. Besonders bei psychischen Belastungen und traumatischen Erfahrungen ist eine präzise und vertrauensvolle Kommunikation wichtig. Angehörige oder ungeschulte Personen aus dem sozialen Umfeld können professionelle Sprachmittlung dabei nicht ersetzen. Sprachmittler*innen benötigen neben sehr guten Sprachkenntnissen ein klares Verständnis für ihre Rolle, Vertraulichkeit und die besonderen Anforderungen psychosozialer und therapeutischer Gespräche. So können z.B. eigene Lebensthemen der Sprach- und Kulturmittler*innen mit denen der Klient*innen ineinandergreifen, wenn sie aus derselben Region kommen und ähnliche Lebenserfahrungen gemacht haben – was eine Rollenklärung erforderlich machen kann. Um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, sind Qualifizierungsangebote, Schulungen und Supervision für alle Beteiligte sinnvoll.
Der Bundesverband hat deshalb Leitlinien für die Sprachmittlung entwickelt und stellt Fachkräften praktische Hinweise für die Zusammenarbeit mit Sprachmittler*innen zur Verfügung.
Ein häufiges Hindernis bleibt die Finanzierung von Sprachmittlung. Obwohl sie für eine angemessene Versorgung vielfach unverzichtbar ist, ist ihre Kostenübernahme nicht in allen Versorgungssystemen selbstverständlich geregelt. Der Bundesverband stellt Arbeitshilfen und Informationen zur Verfügung, die Fachkräfte bei der Beantragung und Durchsetzung einer Kostenübernahme unterstützen.
