Asylverfahren, Aufnahme & Schutz
Asyl- und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen greifen existenziell in das Leben geflüchteter Menschen ein. Sie bestimmen darüber, ob Menschen sich nach ihrer Ankunft in Deutschland stabilisieren können – oder ob die ständige Angst vor einer Abschiebung und das Leben in Massenunterkünften weitere Belastungen schaffen. Psychosoziale Arbeit muss daher stets auch asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen mitdenken.
Die Materialien auf dieser Seite zeigen, wie Fachkräfte Geflüchtete im Asylverfahren und dem Aufnahmeprozess unterstützen können – und welche neuen Herausforderungen sich durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ergeben.
Belastungen im Asylverfahren
Die Anhörung im Asylverfahren ist gerade für psychisch belastete und traumatisierte Geflüchtete oft kaum ohne Unterstützung zu bewältigen. Oft schränken ihre Symptome sie so sehr ein, dass sie ihre Verfolgungsgeschichte nicht so umfassend, detailreich und widerspruchslos darlegen können, wie es nötig wäre, um Schutz zu bekommen. Atteste, psychosoziale und psychologische Stellungnahmen und Begutachtungen können helfen, Traumafolgen und andere Erkrankungen im Verfahren geltend zu machen. Doch die gesetzlichen Hürden dafür sind hoch. Immer wieder werden selbst schwer erkrankte Menschen aus laufender Behandlung oder aus Krankenhäusern abgeschoben.
[Stellungnahmen, Atteste und Begutachtungen]
[Abschiebungen aus dem Krankenhaus – rechtliche und klinische Einordnung]
Europarechtliche Vorgaben und besondere Schutzbedarfe
Nationale und europäische Vorgaben garantieren Geflüchteten wichtige Rechte, die sie während der Aufnahme und im Asylverfahren schützen und unterstützen sollen. Das gilt insbesondere für Menschen mit besonderen Schutzbedarfen – etwa Minderjährige, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Personen, die (sexualisierte) Gewalt, Folter oder andere schwere Gewalt erlebt haben. Damit Geflüchtete ihre Rechte tatsächlich nutzen können, müssen sie darüber informiert werden, und besondere Schutzbedarfe müssen frühzeitig erkannt werden. Entscheidend ist außerdem, dass aus der Identifizierung konkrete Unterstützung folgt. Dafür braucht es das Zusammenspiel von Behörden, zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und Unterstützungsstrukturen wie den Psychosozialen Zentren.
[Identifizierung besonderer Schutzbedarfe]
Mit der Umsetzung der GEAS-Reformen im Juni 2026 geraten bestehende Schutzstandards und garantierte Rechte Geflüchteter weiter unter Druck. Was sich geändert hat – und was das für den Schutz Geflüchteter bedeutet, hat der Bundesverband an zahlreichen Stellen im Gesetzgebungsprozess kommentiert.
Um die Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe zu fördern, hat der Bundesverband Psychosozialer Zentren die Fachstelle Besondere Schutzbedarfe aufgebaut. Sie informiert, berät und fördert den Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Behörden und Politik und stellt Materialien für die Praxis bereit.






