Sprachmittlungskosten in der Psychotherapie
Eine Handreichung zur Beantragung bei den Jobcentern
Diese Handreichung richtet sich an Fachkräfte, Behörden und Laien, die geflüchtete Menschen bei der Therapieplatzsuche unterstützen und dabei auf sprachliche Hürden stoßen. Konkret geht es um die Antragstellung beim Jobcenter auf Übernahme von Sprachmittlungskosten.
Sprache ist das zentrale Arbeitsmittel der Psychotherapie. Ohne gemeinsame Sprache bleibt vielen Geflüchteten, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, der Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung versperrt.
Eine Lösung ist professionelle Sprachmittlung. Doch Sprachmittlung in der Psychotherapie ist keine Kassenleistung – und für viele Patient*innen unbezahlbar, gerade in Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, kann dort eine Kostenübernahme für die Sprachmittlung beantragen. Möglich ist das wegen des grundgesetzlich verbrieften Rechts auf ein gesundheitliches Existenzminimum, die freie Arztwahl und das Diskriminierungsverbot.
Doch in der Praxis ist diese Möglichkeit kaum bekannt. Sowohl Geflüchtete wie auch Therapeut*innen brauchen häufig Unterstützung bei der Antragsstellung, um das Recht auf den Mehrbedarf an Sprachmittlung durchzusetzen.
Deshalb gibt es diese Handreichung. Sie beantwortet praxisrelevante Fragen:
Wann und wie können Anträge beim Jobcenter gestellt werden?
Wie kann man einen Antrag erfolgreich begründen?
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Ablehnung?
„Für eine gleichwertige psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten muss der Bedarf an Sprachmittlung endlich anerkannt und bezahlt werden – und zwar flächendeckend“, betont Maria Fechter von der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V. „Wir freuen uns, wenn wir mit unserer Handreichung den Weg dorthin mitbereiten können.“
