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Thema

Gesundheit, Versorgung & Rechte

Das Recht auf Gesundheit gilt für alle Menschen – auch für Geflüchtete. In Deutschland haben sie trotzdem oft kaum Zugang zum Gesundheitssystem. Die meisten Geflüchteten sind nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht krankenversichert.

Je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer gelten für die Gesundheitsversorgung unterschiedliche Sondergesetze, Leistungsansprüche und Zuständigkeiten. Gerade für Psychotherapien oder Sprachmittlungskosten stellt sich deshalb oft die Frage: Welche Leistungen stehen Menschen zu, wer übernimmt die Kosten – und wie lassen sich diese Rechte durchsetzen?

[Mehr zu Rechtsansprüchen auf Gesundheitsversorgung]

In der Praxis sind die Hürden im Zugang zum Gesundheitssystem vielerorts unüberwindbar. Anträge auf Psychotherapien werden durch die Sozialbehörden oft abgelehnt oder nicht bearbeitet. Insgesamt können nur 1 bis 4% der psychisch erkrankten Geflüchteten im regulären Gesundheitssystem versorgt werden.

Die Psychosozialen Zentren sind deshalb meist die einzigen Anlaufstellen, an die Geflüchtete sich wenden können. Sie versorgen jährlich fast 33.000 Klient*innen – aber sie decken damit nur 3,6% des geschätzten Bedarfs. Auf einen Therapieplatz in einem PSZ wartet man im Schnitt 7,4 Monate.

[Mehr zur Versorgungslage in Deutschland]

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