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Gesundheitliche und psychosoziale Versorgung Geflüchteter in Deutschland

4. Juni 2015

Die BAfF e.V. hat eine Aufforderung zur Sicherstellung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter (PDF) in Deutschland verfasst.

 

Die zentralen Forderungen sind:

  • 1) Vollwertige Krankenversichertenkarten für alle Geflüchteten direkt nach der Einreise.
  • 2) Spezifische Regelungen für die Abrechnung und Begutachtung flüchtlingsspezifischer ambulanter Psychotherapien einschließlich der notwendigen Dolmetscher-  und Fahrtkosten  als Teil der Krankenbehandlung.
    • a) Das Genehmigungsverfahren für ambulante Psychotherapien darf dabei nicht unterhalb der Standards geregelt werden, welche die GKV für andere PatientInnengruppen vorgibt.
    • b) Entsprechend des besonderen Bedarfs besonders schutzbedürftiger, psychisch belasteter oder traumatisierter Geflüchteter sind auch approbierte PsychotherapeutInnen ohne GKV-Zulassung für die Versorgung vulnerabler Geflüchteter zu ermächtigen.
    • c) Dolmetscherkosten müssen als notwendiger Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.
  • 3) Ausbau und Finanzierung der psychosozialen Zentren zur Kompensation der besonderen Versorgungslücken im Bereich der ambulanten psychosozialen Versorgung Geflüchteter