Eine Ermächtigung ist für einzelne Therapeut*innen oder für Institutionen möglich. Wie diese zu beantragen ist, wird hier erklärt. Die Ermächtigung gilt für die Behandlung von Geflüchteten, die bereits länger als 18 Monate in Deutschland sind, bis zur Anerkennung. Dolmetscherkosten müssen weiterhin beim Sozialamt beantragt werden.
Wie die Ermächtigung zu beantragen ist und auf was dabei zu achten ist, erklären wir in unserer Arbeitshilfe Ermächtigung.